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Stand: August 2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter der Trainingsveranstaltungen ist die Moto Race Academy, Geschäftsführerin Patricia Garcia Camacho, C/Gema 35, 2 der, 30310 Cartagena, Spanien (nachfolgend „Moto Race Academy“ oder „Veranstalter“). Die Trainings finden, sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben, am Circuito Yepes Motor statt. Der Circuito Yepes Motor ist Betreiber der Strecke; Trainingsveranstalter und Vertragspartner für die gebuchte Trainingsleistung ist die Moto Race Academy.
Diese Bedingungen gelten für Buchungen von Trainings, Coachings und vergleichbaren termingebundenen Veranstaltungen der Moto Race Academy. Für Sonderveranstaltungen wie Kids Camps, Rennen, Endurance-Formate, exklusive Gruppenveranstaltungen oder individuell vereinbarte Leistungen können ergänzende Bedingungen gelten, die bei der Buchung mitgeteilt werden.


2. Vertragsschluss und Buchung    
Die Darstellung von Veranstaltungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Buchung bzw. verbindlichen Anmeldung gibt der Teilnehmer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- oder Zahlungsbestätigung der Moto Race Academy zustande.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen. Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Buchung durch bzw. mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.


3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten bzw. individuell vereinbarten Preise. Soweit ausgewiesen, enthalten die Preise das professionelle Coaching, das Streckenticket sowie die jeweils gesetzlich ausgewiesene Umsatzsteuer. Optionale Leistungen, insbesondere Mietbike, Leihausrüstung, Ersatzteile, Übernachtung, Verpflegung oder zusätzliche Serviceleistungen, sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.
Der Rechnungs- bzw. Buchungsbetrag ist zu dem in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Zeitpunkt fällig. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


4. Umbuchung, Gutschrift und Stornierung durch den Teilnehmer
Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Trainingstermin ist bis einschließlich 14 Kalendertage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung einmalig kostenfrei möglich. Der bereits gezahlte Betrag wird hierfür als Trainingsguthaben angerechnet. Das Guthaben ist ab dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin 12 Monate gültig und kann vorbehaltlich verfügbarer Plätze für ein vergleichbares Training der Moto Race Academy eingesetzt werden. Preisunterschiede zu einem neu gewählten Termin oder Leistungsumfang sind vom Teilnehmer auszugleichen; eine Auszahlung eines Guthabens erfolgt nicht, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
Bei einer endgültigen Stornierung durch den Teilnehmer werden – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte – folgende Stornopauschalen berechnet:
Zeitpunkt der Stornierung    Stornopauschale
bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn    keine Stornopauschale
29 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn    50 % des Buchungspreises
14 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn    75 % des Buchungspreises
ab 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen    100 % des Buchungspreises
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Moto Race Academy kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Moto Race Academy behält sich den Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens im gesetzlich zulässigen Umfang vor.
Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann nach vorheriger Abstimmung benannt werden, sofern für dessen Teilnahme keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Kulanzregelungen bei Krankheit, Unfall oder außergewöhnlichen persönlichen Umständen bleiben im Einzelfall möglich, begründen jedoch keinen Anspruch für zukünftige Fälle.


5. Absage, Verschiebung und Änderungen durch den Veranstalter
Die Moto Race Academy kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder organisatorisch anpassen, insbesondere bei behördlichen Anordnungen, Streckensperrung, Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt, extremen Wetterbedingungen, Erkrankung unverzichtbarer Trainer oder sonstigen Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
Bei einer vollständigen Absage durch die Moto Race Academy wird dem Teilnehmer nach Wahl der Moto Race Academy ein Ersatztermin bzw. entsprechendes Guthaben angeboten oder der für die nicht erbrachte Trainingsleistung gezahlte Betrag erstattet, soweit keine anderweitige gesetzliche Regelung greift. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für selbst gebuchte Anreise, Unterkunft oder sonstige Fremdleistungen, bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung.
Änderungen des Tagesablaufs, der Gruppeneinteilung, einzelner Übungen, Trainerzuordnung oder Trainingszeiten sind zulässig, soweit der Gesamtcharakter und der wesentliche Leistungsumfang der Veranstaltung erhalten bleiben.


6. Trainingszeiten und Tagesablauf
Die reguläre Orientierung für den Trainingstag ist 10:00 bis 17:30 Uhr. Der konkrete Ablauf kann je nach Teilnehmerzahl, Leistungsgruppen, Wetter, Streckenzustand und Trainingsschwerpunkt variieren. Fahrerbesprechungen, Warm-up, Theorie, Trainingsstationen, Fahrsessions, Pausen und Feedback werden durch das Trainerteam situationsgerecht organisiert.


7. Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
Der Teilnehmer muss körperlich, geistig und fahrerisch in der Lage sein, sicher am Training teilzunehmen. Er hat gesundheitliche oder sonstige Umstände, die die sichere Teilnahme wesentlich beeinträchtigen können, eigenverantwortlich zu berücksichtigen und im Zweifel vorab ärztlich abzuklären.
Die Teilnahme an Motorradtrainings ist mit motorsporttypischen Risiken verbunden. Auch bei Einhaltung aller Sicherheitsregeln können Stürze, Verletzungen und Sachschäden nicht vollständig ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Fahrweise jederzeit an das eigene Können, die Streckenverhältnisse und die jeweilige Trainingssituation anzupassen.


8. Unfallversicherung
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, über einen gültigen Versicherungsschutz zu verfügen, der die Teilnahme an Motorrad- bzw. Motorsporttrainings am Veranstaltungsort umfasst. Die Moto Race Academy ist berechtigt, vor Trainingsbeginn einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Fehlt ein erforderlicher Versicherungsschutz, kann die Teilnahme aus Sicherheits- und Organisationsgründen verweigert werden.


9. Schutzkleidung
Während der Fahrsessions ist geeignete und technisch einwandfreie Schutzkleidung zu tragen. Dazu gehören mindestens:
•    Integralhelm
•    Lederkombi
•    Motorradstiefel
•    Motorradhandschuhe
•    Rückenprotektor
Leihausrüstung kann – sofern angeboten – nur nach vorheriger Absprache, in verfügbarer Größe und gegen Gebühr bereitgestellt werden. Die Moto Race Academy kann ungeeignete oder beschädigte Ausrüstung beanstanden und die Teilnahme bis zur Behebung des Mangels untersagen.


10. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Den Anweisungen der Moto Race Academy, ihrer Trainer sowie des Streckenpersonals ist Folge zu leisten. Gefährdendes, rücksichtsloses oder unsportliches Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss von einzelnen Sessions oder der gesamten Veranstaltung führen.
Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt. Bei begründetem Zweifel an der sicheren Fahrtüchtigkeit kann die Moto Race Academy die Teilnahme verweigern.


11. Eigene Motorräder
Eigene Motorräder müssen sich in einem technisch sicheren und für die jeweilige Veranstaltung geeigneten Zustand befinden. Der Teilnehmer ist insbesondere für Bremsen, Reifen, Befestigungen, Flüssigkeitsdichtheit und den allgemein verkehrs- bzw. streckensicheren Zustand seines Motorrades verantwortlich. Die Moto Race Academy kann Fahrzeuge, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die Streckenanforderungen nicht erfüllen, von der Nutzung ausschließen.
Für Schäden oder Verunreinigungen der Strecke, die schuldhaft durch ein technisch mangelhaftes Fahrzeug oder unsachgemäßes Verhalten verursacht werden, kann der verantwortliche Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen werden.


12. Mietbikes
Mietbikes werden ausschließlich für die vereinbarte Trainingsnutzung zur Verfügung gestellt und sind entsprechend den Anweisungen der Moto Race Academy zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
Sturzbedingt oder durch unsachgemäße Nutzung beschädigte bzw. auszutauschende Teile werden dem Teilnehmer nach dem tatsächlich erforderlichen Reparatur- bzw. Ersatzaufwand berechnet, soweit der Teilnehmer den Schaden zu vertreten hat. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist hiervon nicht erfasst. Schäden sind unverzüglich dem Trainerteam zu melden.


13. Minderjährige Teilnehmer
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Moto Race Academy kann verlangen, dass ein Erziehungsberechtigter oder eine von diesem wirksam bevollmächtigte volljährige Aufsichtsperson während der Veranstaltung erreichbar bzw. vor Ort ist. Zusätzliche Regeln für Nachwuchs-, Kids-Camp- oder Rennsportveranstaltungen werden gegebenenfalls gesondert mitgeteilt.


14. Haftung
Die gesetzlichen Haftungsregeln bleiben unberührt, soweit nachfolgend nichts wirksam beschränkt werden kann. Die Moto Race Academy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Moto Race Academy, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für motorsporttypische Risiken, die sich trotz ordnungsgemäßer Organisation und Einhaltung der geschuldeten Sorgfalt verwirklichen, haftet die Moto Race Academy nicht, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
Die Moto Race Academy übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Fahrzeuge oder Ausrüstung, soweit der Schaden nicht von der Moto Race Academy oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist.


15. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Eine Nutzung personenbezogener Aufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt nur auf einer hierfür geeigneten Rechtsgrundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt und nicht allein durch die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt. Bei Minderjährigen gelten die hierfür erforderlichen zusätzlichen Einwilligungsanforderungen.


16. Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Die von der Moto Race Academy angebotenen Trainings sind regelmäßig Freizeitdienstleistungen, für deren Durchführung bei der Buchung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wird. Für solche termingebundenen Freizeitdienstleistungen kann nach den einschlägigen verbraucherschützenden Vorschriften kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen.
Für Buchungen, auf die deutsches Verbraucherrecht Anwendung findet, wird insbesondere auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB hingewiesen. Auf europäischer Ebene sieht Art. 16 Buchst. l der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU eine entsprechende Ausnahme für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vor, wenn ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Hinweis für den Checkout: Bei einer Buchung eines konkreten Trainingstermins sollte vor Abschluss der Bestellung deutlich angezeigt werden: „Ich nehme zur Kenntnis, dass für die gebuchte termingebundene Freizeitveranstaltung kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.“


17. Freiwillige Umbuchungsmöglichkeit
Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt die Moto Race Academy die in Ziffer 4 beschriebene freiwillige Umbuchungsmöglichkeit bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Diese Kulanzregelung erweitert die Möglichkeiten des Teilnehmers, begründet jedoch kein darüber hinausgehendes gesetzliches Widerrufsrecht.


18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung von Buchung und Veranstaltung sowie im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.


19. Schlussbestimmungen
Es gilt das gesetzlich zulässige Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Veranstaltungs- & Sicherheitsrichtlinien – Kurzfassung für Teilnehmer
•    Den Anweisungen von Coaches und Streckenpersonal ist jederzeit Folge zu leisten.
•    Fahren nur mit vollständiger, geeigneter Schutzkleidung.
•    Jeder Teilnehmer fährt innerhalb seines persönlichen Könnens und nimmt Rücksicht auf andere Fahrer.
•    Alkohol, Drogen und sonstige Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit sind ausgeschlossen.
•    Eigene Motorräder müssen technisch sicher, dicht und für die Veranstaltung geeignet sein.
•    Technische Defekte oder Flüssigkeitsverlust sind sofort zu melden.
•    Gefährliches oder rücksichtsloses Verhalten kann zum Ausschluss vom Training führen.
•    Bei Mietbikes sind Sturzschäden unverzüglich zu melden; zu vertretende beschädigte Teile werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
•    Jeder Teilnehmer sorgt eigenverantwortlich für einen geeigneten Unfallversicherungsschutz.
•    Die reguläre Trainingszeit dient als Orientierung und liegt grundsätzlich zwischen 10:00 und 17:30 Uhr; Änderungen aus Sicherheits- oder Organisationsgründen bleiben möglich.
Empfohlene Checkboxen im Online-Checkout
•    „Ich habe die AGB und Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere sie.“
•    „Ich habe die Veranstaltungs- und Sicherheitsrichtlinien gelesen und akzeptiere sie.“
•    „Ich bestätige, dass ich über den für die Teilnahme erforderlichen Unfallversicherungsschutz verfüge.“
•    „Ich nehme zur Kenntnis, dass bei der Buchung eines konkreten Trainingstermins kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Ausnahme für termingebundene Freizeitdienstleistungen erfüllt sind.“

Redaktioneller Prüfpunkt vor Veröffentlichung: Unternehmensrechtsform, Steuer-/USt.-Angaben, vollständige Kontaktangaben, anwendbares spanisches Verbraucherrecht, zuständige Streitbeilegungsinformationen sowie die genaue Versicherungsanforderung sollten vor Livegang final juristisch geprüft und mit Impressum/Datenschutzerklärung abgeglichen werden.
 

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Angaben gemäß § 5 TMG

Patricia Garcia Camacho

C/Gema 35, 2nd der.

30310 Cartagena

NIF: 23057832x

Contact:

Phone: +49 (0) 308266403

E-Mail: motorace@gmx.de

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